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Horizonte erweitern - SSE Sonnen-Blog


Strompreisentwicklung private Haushalte 2013 – 2022

Durchschnittlicher Strompreis für Haushaltskunden in Deutschland

Quelle: https://strom-report.de/strompreise/#strompreisentwicklung-2022

Die Strompreise in Deutschland sind Anfang des Jahres 2022 auf 34,64 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Den größten Einfluss auf die Strompreisentwicklung 2022 haben die Börsenstrompreise, die CO2-Abgabe und die EEG-Umlage. Die Umlage wird zum 01.Juli abgeschafft, doch die beiden anderen Kostenblöcke steigen rasant, weshalb im Jahresverlauf weiter steigende Strompreise auf deutsche Haushalte und Unternehmen zukommen.

DAS WICHTIGSTE ZUR STROMPREISENTWICKLUNG 2022

Mehrere Preistreiber spielen bei der Entwicklung der Strompreise 2022 eine Rolle:
  • Die Strompreise an der Strombörse steigen rasant nach Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine
  • Börsenstrom in 9. KW 2022 um 492% teurer als im Vorjahr, Neuer Rekordpreis 302 € | MWh
  • Im Februar 2022 kostete eine Megawattstunde im Schnitt 129 Euro [Februar ’21= 49€]
  • Preis der CO2-Zertifikate stieg im Februar ’22 auf über 90€ pro Tonne
  • Nachfrage nach fossiler Energie zieht an, was bei steigenden Preisen für CO2-Zertifikate wiederum die Strompreise für 2022 nach oben treibt
  • Netzengelte steigen 2022 um durchschnittlich 4%
  • 8 Stromanbieter sind breits insolvent, einige Versorger stellen Belieferung ein. [Alles zum Lieferstopp bei Stromio]
  • Für 2022 heben die Grundversorger in mehr als 830 Fällen die Strompreise um durchschnittlich 58% an. Kostenanstieg von 760 € bei 4.000 kWh p.a. Verbrauch
  • Mehr als die Hälfte aller Grundversorger [530] hat neue Tarife ausschließlich für Neukunden eingeführt. Preise sind durchschnittlich 64% höher als in der „normalen Grundversorgung“.
  • Positiv: Ende der EEG-Umlage zum 01.Juli 2022

Quellen: EEX, Ispex, Energy Brainpool, Energy-Charts.de, BNetzA, Agora EW, Check24
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Strompreis Zusammensetzung 2022

Durchschnittlicher Strompreis für private Haushaltskunden in Deutschland

Quelle. "Strompreis Zusammensetzung 2022" / Durchschnittlicher Strompreis für Haushaltskunden in Deutschland: Strom-Report 
Der Strompreis für private Verbraucher lag Anfang 2022 bei durchschnittlich 34,64 Cent pro Kilowattstunde und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 8% gestiegen.

Dieser Verbraucher-Strompreis setzt sich aus 3 Haupt-Bestandteilen zusammen:

  • 41% für staatlich veranlasste Steuern, Abgaben und Umlagen.
  • 23,4% für die Nutzung der Stromnetze, die der Netzbetreiber bekommt.
  • 35,6% für Stromerzeugung und Vertrieb, die der Stromanbieter erhält.

Quelle: Strom-Report / BDEW
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Quelle: https://1-stromvergleich.com/strom-report/strompreise-europa/#strompreise-europa-2015 

Strom in Deutschland im europäischen Vergleich für Haushaltskunden


Die Strompreise in Europa sind seit Jahren im Aufwärtstrend, wobei die Preise für Haushaltskunden in vielen Ländern schneller wachsen als im Rest Europas.

Die Grafik und das Dossier beleuchtet die Entwicklung der Strompreise für private Verbraucher bis 2015. Die Preise für Haushaltskunden enthalten Steuern und Abgaben und wurden für einen Jahresverbrauch zwischen 2.500 und 5.000 Kilowattstunden ermittelt. 

Demnach müssen Verbraucher in Dänemark seit Jahren am meisten Geld für ihren Strom ausgeben, denn dort kostet die Kilowattstunde 30,7 Cent/kWh. Dicht dahinter mit Belegung des zweiten Platzes des Eurostat Rankings belegt Deutschland mit 29,5 Cent/kWh. 

Damit ist der Strom bei den beiden Tabellenführern mehr als 3-mal so teuer wie in Bulgarien (9,4Cent/kWh). Italien und Irland belegen Platz 3 und 4 der teuersten Länder Europas. Spanien fällt auf Platz 5, weil die Preise dort 2014 etwas nachgegeben haben. Wobei die Preise in 2016 wieder zulegen.
Quelle: Eurostat / Strom-Report / BDEW
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Einkommensteuer-Befreiung für kleine PV-Anlagen bis 10 kW

Kleine PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt können von einer Steuerbefreiung profitieren.
Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen auf Privathäusern sowie Mini-Blockheizkraftwerke werden von Bürokratie entlastet. Sie müssen Einkünfte aus ihren Anlagen auf Antrag zukünftig nicht mehr bei der Einkommensteuer angeben.

17.06.2021 – Eine entsprechende Steuererleichterung hatte der Bundesrat gefordert. Das Bundesfinanzministerium (BMF) reagierte nun mit der neuen Regelung darauf. Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 10 Kilowatt (kW) und Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer Leistung von bis zu 2,5 kW können die Befreiung von der Einkommenssteuer für Einkünfte aus ihren Anlagen einmalig formlos beim Finanzamt beantragen.

Der Antrag wirkt für die Zukunft sowie rückwirkend auf alle noch offenen Veranlagungszeiträume, sprich für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Steuerjahre. Damit müssen die Anlagenbetreiber auch die Gewinne nicht mehr ermitteln und keine Einnahmeüberschussrechnung mehr ausfüllen und abgeben. Gleichzeitig können jedoch auch Kosten und Abschreibungen nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

Regelung greift für Kleinlagen auf Privathäusern

Die Regelung gilt für Anlagen auf Privathäusern, in denen der Betreiber wohnt: genauer für kleine Photovoltaikanlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern einschließlich Außenanlagen wie Garagen, die ab Anfang 2004 in Betrieb genommen wurden. Entsprechende Voraussetzungen gelten für Mini-BHKWs.

Die Steuerbefreiung gilt allerdings nicht, wenn es eine Nutzungsänderung gibt und das Gebäude nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt wird oder die Photovoltaikanlage über eine Leistung von 10 kW vergrößert wird bzw. das BHKW über eine Leistung von 2,5 kW. Der Steuerpflichtige muss dem Finanzamt dies dann schriftlich mitteilen.

Vereinfachung betrifft nicht die Umsatzsteuer

Auch gilt die Steuervereinfachung nicht für die Umsatzsteuer. Daher müssen Anlagenbetreiber, die eine Umsatzsteuerpflicht gewählt haben, weiterhin Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Umsatzsteuererklärungen abgeben und für privaten Stromverbrauch aus der Anlage Umsatzsteuer abführen.

Mit der neuen Regelung sollen auch die Finanzämter von unnötiger Bürokratie entlastet werden. Denn mit sinkender Einspeisevergütung stand der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zu den Erlösen aus dem Betrieb kleiner Solaranlagen sowie von Mini-BHKWs.

Die neue Steuervereinfachung ergibt sich aus einem Schreiben des BMF an die Finanzverwaltung vom 2. Juni. 

Quelle: https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/solar/einkommenssteuerpflicht-fuer-kleine-pv-anlagen-entfaellt/
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So fatal wäre ein Cyberangriff auf die globale Stromversorgung

Pressebericht Welt.de 29.09.2016: 

Presseartikel "Balcony"-PV-Solaranlage


Der Umbau der deutschen Stromversorgung durch die sogenannte Energiewende hat hier zwei Gesichter: Weil die Bedeutung zentraler Großkraftwerke abnimmt und kleine, dezentrale Versorgungsstrukturen mit Windkraft- und PV-Anlagen wichtiger werden, ist das Gesamtsystem weniger anfällig gegenüber Cyberattacken.

Andererseits bedeutet Energiewende auch Digitalisierung: Die Bundesregierung hat gerade den Einbau digitaler Stromzähler für bestimmte Gebäudeklassen zur Pflicht gemacht. Damit erhöhen sich wiederum die Möglichkeiten für Cyberterroristen, Computerviren breit im Stromnetz zu verteilen. Nicht von ungefähr geht Elsbergs Thriller von einem Szenario aus, in dem Hacker die „Smart Meter“ privater Häuser als Einfallstor für ihren Angriff nutzen.

Gerade in einem Hochtechnologieland wie Deutschland, in dem das Energiesystem mit dem gesetzlich festgelegten Ausbau der digitalen Zähler ab 2017 immer intelligenter wird, sind Cyberangriffe ein wichtiges Thema“, sagte Uwe Franke, Präsident des Weltenergierats Deutschland, auf der Berliner Konferenz. „Aber wir verfügen über besonders hohe Sicherheitsstandards, die für andere Länder beispielhaft sein können.“
Quelle: Welt.de
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